Worum es geht
Für viele Live-Veranstaltungen aus 2025 fehlen aktuell noch Setlists bei der GEMA.
Diese sind notwendig, damit die Urheber (Komponisten und Textdichter) korrekt vergütet werden können.
Frist
- Spätester Termin für die Einreichung: 20.03.2026
Warum das wichtig ist
Wenn keine Setlist eingereicht wird, kann die GEMA:
- eine Nachberechnung durchführen
- einen Aufschlag von 10 % auf die GEMA-Gebühr berechnen
Praktischer Ablauf (Tipp der GEMA)
Veranstalter können:
- In der Veranstaltungsübersicht einen Einreichlink per E-Mail anfordern
- Den Link direkt an die auftretenden Künstler weiterleiten
- Die Künstler tragen dort die gespielten Songs ein
- Nach erfolgreicher Abgabe gibt es automatisch eine Bestätigung
Offizielle Anleitung
Die Anleitung und der Zugang zum Service:
https://www.gema.de/de/musikurheber/online-services/meine-setlists
✅ Kurz gesagt:
Alle Setlists für 2025 müssen bis 20. März 2026 eingereicht werden, sonst droht ein 10 % Gebührenaufschlag.