Aktuelles zur GEMA – Wichtige Information

Worum es geht

Für viele Live-Veranstaltungen aus 2025 fehlen aktuell noch Setlists bei der GEMA.
Diese sind notwendig, damit die Urheber (Komponisten und Textdichter) korrekt vergütet werden können.

Frist

  • Spätester Termin für die Einreichung: 20.03.2026

Warum das wichtig ist

Wenn keine Setlist eingereicht wird, kann die GEMA:

  • eine Nachberechnung durchführen
  • einen Aufschlag von 10 % auf die GEMA-Gebühr berechnen

Praktischer Ablauf (Tipp der GEMA)

Veranstalter können:

  1. In der Veranstaltungsübersicht einen Einreichlink per E-Mail anfordern
  2. Den Link direkt an die auftretenden Künstler weiterleiten
  3. Die Künstler tragen dort die gespielten Songs ein
  4. Nach erfolgreicher Abgabe gibt es automatisch eine Bestätigung

Offizielle Anleitung

Die Anleitung und der Zugang zum Service:
https://www.gema.de/de/musikurheber/online-services/meine-setlists

✅ Kurz gesagt:
Alle Setlists für 2025 müssen bis 20. März 2026 eingereicht werden, sonst droht ein 10 % Gebührenaufschlag.

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